Reglement der Werner Alfred Selo Stiftung
1. Inhalt Die Werner Alfred Selo Stiftung, Zug, gewährt Beiträge, Stipendien, Preise etc.
für die Erforschung von Depressionskrankheiten und Kopfschmerz(Komorbidität).
Diese Forschung kann sich auf Erscheinungsformen, Krankheitsverlauf, Zustand
der Betroffenen, Behandlungsmöglichkeiten und soziale Bedeutung dieser
Krankheiten beziehen.
2. Finanzierungsart Die Forschungsbeiträge, Stipendien, Preise etc. werden durch
Direktzahlungen geleistet. Art und Höhe sind vom Stiftungsrat verbindlich und
endgültig festzulegen.
3. Leistungsempfänger Die Leistungsempfänger der Forschungsbeiträge, Stipendien,
Preise etc. können in der Schweiz studierende oder forschende Akademiker sein.
4. Bewerbungsverfahren Die Modalitäten zur Erlangung von Beiträgen, Stipendien,
Preisen etc. werden durch Aushang an den schweizerischen Hochschulen und /oder
im Internet publiziert. Bewerber haben einen Beschrieb des Projekts auf maximal
15 Seiten einzureichen (ohne Beilagen). Die Bewerbung hat sich über das Forschungsziel,
Forschungsmethode, Auswahlkriterien für Beispiele, Zeitraster, ein detailliertes Budget,
Liquiditätsplan und Publikationsziel auszusprechen. Dem Gesuch ist ein Lebenslauf
sowie ein Empfehlungsschreiben einer Referenzperson an der Hochschule beizulegen.
5. Jury Die Jury besteht aus mindestens drei wissenschaftlichen Beiräten der
Werner Alfred Selo Stiftung. Der Stiftungsrat unterbreitet die Bewerbungen der Jury
zur Bewertung und lädt diese ein, innert sechs Wochen dem Stiftungsrat Projekte
zur Annahme oder Ablehnung zu empfehlen. Die Jury bestimmt Ort und Zeitpunkt
ihrer Sitzungen oder entscheidet mit Zirkularbeschlüssen. Jedes Jahr sind drei
Wissenschaftliche Beiräte verantwortlich für das Zukennen des Stipendiums.
Es wechselt jedes Jahr. Die Tätigkeit der Jury ist ehrenamtlich.
6. Auswahlverfahren Die Jury schlägt nach Beratung dem Stiftungsrat einen Preisträger /
Stipendiumsempfänger vor. Sie hat sich lediglich auf objektive Kriterien abzustützen und mit
ihrer Auswahl dem Anliegen der Werner Alfred Selo Stiftung Rechnung zu tragen,
hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiete der Forschung von Depression
und Kopfschmerz auszuzeichnen. Der Entscheid des Stiftungsrats ist endgültig.
Es gibt keine Rechtsmittel.
7.1 Berichterstattung Die Preisträger/Stipendiumsempfänger haben dem Stiftungsrat
halbjährlich in geeigneter Form Bericht über den Entwicklungsstand ihrer Arbeiten zu
erstatten. Abweichungen von Zeitraster und Publikationsziel sind zu begründen.
Sie haben über ihr Forschungsergebnis am Ende ihrer Tätigkeit einen umfassenden
Schlussbericht zu erstatten.
7.2 Preisgelder/Stipendien Der Stiftungsrat entscheidet über Zeitpunkt, Umfang
und Modalitäten der Auszahlung.
7.3 Einhaltung des Reglements Die Nichtbeachtung der Auflagen, die in diesem Reglement
umschrieben sind, kann die Kürzung der Beiträge zur Folge haben.
8. Rechtsgrundlage Der Stiftungsrat hat bei allen Ausschreibungen auf dieses Reglement zu
verweisen. Die Bewerber sind darauf aufmerksam zu machen, dass die Vergabe von
Beiträgen, Stipendien, Preisen etc. gemäss diesem Reglement erfolgt, und dass dieses
mit der Bewerbung anerkannt wird.
9. Rechtswahl Für das Auswahlverfahren und die Vergabe von Beiträgen, Stipendien, Preisen etc.
gilt nun dieses Reglement. Schweizerisches Recht ist anwendbar.
10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.


